Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. AsbestBusters GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Fa. AsbestBusters GmbH (im Folgenden: Handwerksbetrieb) und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer).

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in jedem Fall Vorrang, auch wenn entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Für Verbraucherkunden und Unternehmerkunden ist das BGB maßgebend.

2. Vertragsschluss

2.1 Bestellungen des Kunden bei dem Handwerksbetrieb stellen lediglich ein Angebot an den Handwerksbetrieb zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung des Kunden stellt keine Annahme des Vertrages durch den Kunden da, sondern ein Angebot des Kunden.

Die Annahme dieses Angebots erfolgt ausschließlich durch den Handwerksbetrieb mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung bzw. Leistungserbringung.

2.2 Vorher abgegebene Angebote durch den Handwerksbetrieb sind freibleibend und unverbindlich.

2.3 Berechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder im Angebot des Auftragnehmers und/oder den dazugehörigen Unterlagen sind unverbindlich.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1 Alle genannten Ausführungs- bzw. Fertigstellungstermine sind freibleibend und unverbindliche Angaben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten nur annäherungsweise und beschreiben den ungefähren und voraussichtlichen Ausführungs- und Fertigstellungstermin. Dem Kunden ist bewusst, dass alle unverbindlich genannten Termine abhängig sind von der Zulieferung von Material durch Drittunternehmen wie Lieferanten oder Hersteller.

3.2 Wenn der Handwerksbetrieb aus nicht von dem Handwerksbetrieb zu vertretenen Gründen Lieferungen oder Leistungen von Lieferanten/Herstellern trotz ordnungsgemäßer Bestellung nicht erhält, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder Ereignisse höherer Gewalt eintreten, so wird der Handwerksbetrieb den Kunden hierüber rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist der Handwerksbetrieb berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung heraus zu schieben.

Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, Betriebsausfall durch Krankheit und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von dem Handwerksbetrieb schuldhaft herbeigeführt worden sind.

3.3 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung um mehr als drei Monate ab dem avisierten unverbindlichen bzw. schriftlich vereinbarten Ausführungstermin, so ist sowohl der Kunde als auch der Handwerksbetrieb unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, aufgrund der Lieferstörungen vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Schadensersatzansprüche aus Liefer- und Leistungsverzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Handwerksbetriebs oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmen gelten die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.3 Der Handwerksbetrieb ist jederzeit berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

4.4 Der Preis der Leistung bestimmt sich gemäß der Kalkulation des Handwerksbetriebs unter anderem nach den Netto-Einkaufspreisen für die vertraglichen Materialien. Ergibt sich für eine vereinbarungsgemäß frühestens vier Monate nach Vertragsschluss zu erbringende Leistung oder Teilleistung eine Änderung der Netto-Einkaufspreise, die zu einer über 5 % hinausgehenden Änderung der kalkulierten Netto-Einkaufspreise (Preissteigerung bzw. Preissenkung) für die Leistung oder Teilleistung führen, ist auf Verlangen einer Vertragspartei unter Nachweis der Kostensteigerung bzw. der Kostensenkung bei den Materialpreisen ein neuer Preis, bestehend aus den tatsächlichen Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Hiervon bleibt der Betrag für Wagnis und Gewinn unverändert. Führt diese Preisanpassung zu einer wesentlichen Überschreitung des veranschlagten Preises der Gesamtleistung, kann der Kunde den Vertrag kündigen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Die Baustelle muss befahrbar und die zu bearbeitenden Räume müssen frei zugänglich sein.

5.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Wasser und Strom, insbesondere einen Starkstromanschluss zur Verfügung. Eine Toilette für die Mitarbeiter ist ebenfalls zu stellen.

5.3 Der Handwerksbetrieb übergibt nach Abschluss der Arbeiten die Baustelle besenrein. Technisch bedingt kann es im Nachhinein zu Staubablagerungen durch die offenliegende Bausubstanz kommen.

6. Abnahme

Der Kunde hat die Abnahme auf Verlangen innerhalb von sechs Werktagen ab Fertigstellung durchzuführen. Wegen unwesentlicher Mängel kann nach dem Gesetz die Abnahme nicht verweigert werden.

7. Mängelhaftung

7.1 Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Bei berechtigter Mängelrüge des Kunden wird der Handwerksbetrieb die Mängel im Wege der Nachbesserung beheben. Dabei räumt der Kunde dem Handwerksbetrieb drei Nachbesserungsversuche ein.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Handwerksbetriebs. Der Eigentumsvorbehalt besteht außerdem fort, bis alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden beglichen sind.

8.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum des Handwerksbetriebs hinweisen und den Handwerksbetrieb unverzüglich benachrichtigen, damit der Handwerksbetrieb seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Handwerksbetrieb in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

9. Abtretung, Aufrechnung

9.1 Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung des Handwerksbetriebs abtreten.

9.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Datenspeicherung

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und soweit erforderlich verändert werden. Diese Daten werden ausschließlich dafür benutzt, um die Bestellung auszuführen und um etwaige gesetzliche oder behördliche Mitteilungspflichten zu erfüllen. Der Handwerksbetrieb sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.

11. Haftung

11.1 Der Handwerksbetrieb haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.2 Soweit der Handwerksbetrieb fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Eintrittspflicht bzw. Ersatzpflicht des Handwerksbetriebs auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden zu begrenzen. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Handwerksbetriebs. Der Handwerksbetrieb haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

11.3 Die Haftung des Handwerksbetriebs nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

11.4 Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme der Garantie durch den Handwerksbetrieb dar.

11.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Handwerksbetriebs für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

11.6 Für Beschädigungen an Gebäudeteilen sowie sonstigem Inventar, die arbeitsbedingt verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deutschland. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Firmensitz des Handwerksbetriebs.

12.3 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

12.4 Der Handwerksbetrieb ist zur Teilnahme an einer Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.